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Kehrseite!

Skylla oder Charybdis? Diese Frage scheint sich zu stellen, wenn man sich den aktuellen Stand der Arbeiten/Diskussion zur E-Evidence-Verordnung der Europäischen Union ansieht. Kern dieser Verordnung ist die Möglichkeit für die Ermittlungsbehörden direkt bei einem Dienstleister vorliegende Daten anfordern zu können, auch wenn der Dienstleister in einem anderen EU-Land ansässig ist. Derzeit muss eine derartige Anfrage zuerst an die Behörden des den Dienstleister beheimatenden Staates gestellt werden, damit dieser als "verlängerter Arm" den ermittelnden Behörden die angefragten Informationen beschafft. Im günstigsten Fall kostet dieser derzeit notwendige Umweg nur Zeit. Dabei kann der unterstützende Staat natürlich prüfen, ob die Anfrage mit seinen nationalen Gesetzen im Einklang ist und bei Bedenken/Problemen die Anfrage klären oder ablehnen. Nach der EU-Verordnung wäre diese Möglichkeit nicht mehr gegeben, Rechtsnormen des anfragenden Staates würden implizit auf das unterstützende Land übertragen. Dagegen haben viele EU-Staaten jedoch Bedenken. Die Gesetzgebung steckt in einem Dilemma. Einerseits braucht man verbesserte, gesetzeskonforme Fahndungsmethoden um die Kriminalität im wirksam bekämpfen zu können, andererseits erleichtert eine Gesetzgebung gemäß E-Evidence-Verordnung eher totalitären Staaten ihre Bürger zu verfolgen. Keine Medaille ohne Kehrseite wie es scheint. Mehr unter

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