Nun hat auch Frankreich sein NetzDG. Neuer, schärfer, aber auch besser? Die Onlineplattformen haben nur 24 Stunden Zeit Hassbotschaften zu entfernen. Die Strafen bei Unterlassung sind weitaus drastischer als in Deutschland. Unter das Gesetz fallen alle hasserfüllten Nachrichten, die andere Nutzer belästigen, die jemanden aufgrund seines Geschlechts, seiner Religion, sexuellen Orientierung oder Herkunft beleidigen und die terroristische Propaganda weiterverbreiten. Eine Definition die viele Kritiker als zu "weitgefasst" bezeichnen. Aber das grundsätzliche Problem wird eher sein, dass die Online-Plattformen und nicht die Strafbarkeit feststellen müssen. Doch überbordende Zensur durch zu viel Vorsicht der Plattformen wird man nicht befürchten müssen. Das zeigen die immer noch viel zu zahlreichen Hassbotschaften im Deutschland. Das Gesetz ist nicht perfekt, aber ein Anfang. So sieht es zumindest die französische Regierung. Mehr