Besser, aber noch nicht gut genug! So sieht es mit dem Maßnahmenpaket gegen Hass im Netz, welches der Bundestag heute mit den Stimmen der Koalition verabschieden soll, aus. Zwar gehen die neuen Maßnahmen deutlich weiter, als dass vor ungefähr zweieinhalb Jahren verabschiedete NetzDG, doch bleiben auch nach dem neuen Paket Lücken und Zweifel. Die schon im NetzDG an die Netzwerkkonzerne delegierte Entscheidungspflicht, was strafbar sein könnte oder nicht, bleibt auch mit dem neuen Paket erhalten. Die Konzerne müssen dann strafbare Inhalte nicht nur löschen, sondern den Vorgang samt IP-Adresse auch melden. Dies geschieht jedoch ohne richterliche Prüfung, ist also aus datenschutzrechtlich nicht unangreifbar. Zudem sind wichtige Foren, wie zum Beispiel Reddit, die in der Vergangenheit nachweislich einer der Brennpunkte für Hasskriminalität im Netz waren, von den verschärften Maßnahmen nicht betroffen. Und last but not least sind die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verfolgung der gemeldeten Straftaten nicht gegeben. Es wurden keine neuen Stellen für die Verfolgung der Delikte in den jetzt schon überlasteten Staatsanwaltschaften geschaffen. Es mag durch das Paket besser werden, von einer guten und ausreichenden Regelung sind wir aber noch weit entfernt. Mehr