Gemäß dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) müssen in der Bundesrepublik verfügbare Netzwerkbetreiber eine erreichbare Anlaufadresse im Land haben, damit Verstöße und Beschwerden gemeldet werden können. Doch für Telegram scheint es diese Adresse nicht zu geben. Selbst das Bundesjustizministerium tut sich mit der Einklagung dieser Verpflichtung schwer, musste es doch Schreiben mit entsprechenden Aufforderungen an eine Adresse in den Vereinigten Arabischen Emiraten senden. "Wir dürfen nicht zulassen, dass ungebremst strafbare Hasskommentare oder Aufrufe zur Gewalt verbreitet werden", sagt Justizministerin Christine Lambrecht. Und wartet auf Antwort. Mehr