Das war wohl nichts! Jetzt ist der Versuch des FC Carl Zeiss Jena sich gegen die vom DFB verhängte Kollektivstrafe zu wehren vor dem BGH endgültig gescheitert. Der DFB hat das Recht Vereine für das Fehlverhalten ihrer Fans zu bestrafen, so geschehen im Fall Jena, wo 25.000 EUR wegen des Zündens von Bengalos seiner sogenannten Fans verhängt wurden. Die Vereine sollten ihre Position zu den Hools, die häufig weniger am Sport als an der Möglichkeit ihre Aggressionen auszuleben interessiert sind, überdenken. Stimmung muss vom sportlichen Feuerwerk auf dem Rasen kommen, nicht von auf den Tribünen gezündeten Bengalos. Mehr
Und hier nochmals die wesentlichen Ausführungen zum Hooluhu: