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Rückschlag!

Wie man ein Gesetz formuliert und es auf den Weg bringt, sollte man im Bundesjustizministerium doch eigentlich wissen. Dies scheint aber (zumindest) nicht immer der Fall zu sein, wenn die Richter beim Verwaltungsgericht Köln richtig lieben. Denn laut ihrem Urteil verstoßen die  neuen Paragrafen 3a des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen EU-Vorschriften. In diesem Punkt gab das Gericht der Klage der Plattformen "Meta" und "Google" statt und verhindert derzeit die Meldepflicht der Plattformen von rechtlichen Verstößen bei Veröffentlichungen an das BKA.  Ob es zu einer weiteren gerichtlichen Klärung und einem anderen Urteil kommt, ist offen. Bis dahin muss das BKA mit einem Alternativszenario arbeiten. Schade und blamabel, dass der Gesetzentwurf, so das Kölner Gericht nicht an den Inhalten, sondern am Einführungsprocedere, gescheitert ist. Mehr

https://www.spiegel.de/netzwelt/verwaltungsgericht-koeln-schlappe-fuer-bundesregierung-bei-anti-hass-gesetz-a-a7427a72-c9f2-4051-8380-5ca855378f2d