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Kein Einfluss!

Mit den Betriebsausgaben ist das so eine Sache. Die Argumentation der Steuerbehörden ist so manches Mal nur schwer nachzuvollziehen, selbst gutgemeinte Argumente verpuffen an der Interpretation ihrer Paragrafen, haben keinen Einfluss auf ihre Entscheidung. Aber man kann es ja mal versuchen, auch wenn der Ansatz mehr dreist, denn erfolgversprechend ist. Das muss sich eine Influencerin gedacht haben, als sie ihre Luxusaccessoires in der Steuerklärung als Betriebsausgaben geltend gemacht hatte. Vergeblich, wie die Behörde beschied, denn die Produkte könnten durchgängig auch privat genutzt werden. Und ein Chanel-Kostüm oder eine Gucci-Handtasche lassen sich auch nur schwerlich als Dienstkleidung verargumentieren. Letztere eignet sich aber wenigstens zum Transport eines Steuerbescheides, zumindest, wenn man ihn gefaltet oder geknickt hat. Mehr

https://www.spiegel.de/netzwelt/web/steuern-mode-influencerin-darf-accessoire-kaeufe-nicht-von-der-steuer-absetzen-a-1242eed3-8c1a-43a4-9b23-fac05087ec51